Neue Vorgaben für PV-Anlagen und Stromspeicher

Seit 1. Januar 2024 müssen nach §14a große Verbraucher, wie z. B. Wärmepumpe oder Wallbox, ab einer Leistung von 4,2 Kilowatt grundsätzlich regelbar sein. Netzbetreiber bekommen damit die Möglichkeit, auch Batteriespeicher als “Stromverbraucher” etwas zu „dimmen” bzw. die Leistung zu reduzieren. Ziel ist es, Engpässen und Überlastungen im Stromnetz vorzubeugen.

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